- Das Aargauer Spitalgesetz wurde totalrevidiert und soll ab 2020 gelten.
- Das alte Gesetz sei veraltet, sagt der Regierungsrat. Zudem soll mit dem neuen Gesetz im Gesundheitsbereich gespart werden.
- Ambulant vor stationär – das gilt noch mehr als bis jetzt. Patienten könnten zu Hause auch digital überwacht werden, sagt die Regierung.
- Die kantonseigenen Spitäler werden nicht privatisiert aber unter das Dach einer strategischen Holding gestellt. Der Kanton soll bis zu 30 Prozent der Aktien verkaufen können.
Dem Kanton Aargau gehören die Kantonsspitäler Aarau und Baden. Beides sind eigenständige Aktiengesellschaft, und das soll auch so bleiben. Sie werden aber unter das Dach einer Holding gestellt, wenn es nach dem Regierungsrat geht.
Weniger Operationen
Der Kostendruck im Gesundheitswesen ist gross. Grundsätzlich könne man an zwei Orten sparen, sagten die Verantwortlichen am Donnerstag vor den Medien. Bei den Tarifen und bei der Menge der Behandlungen. Genau hier will man ansetzen.
Operationen nicht einfach tätigen, weil sie möglich sind, sondern nur wenn nötig. Bei einer Kniearthrose zuerst ein Jahr Physiotherapie versuchen, erst danach ein neues Gelenk einbauen, zum Beispiel. Langfristig wolle man total 20 Millionen Franken sparen, sagt Gesundheitsdirektorin Franziska Roth. Ab 2022 spart man erst einmal fünf Millionen Franken pro Jahr.
Nicht im Spital bleiben
Zudem sollen die Patienten über Nacht noch mehr nach Hause statt im Spital bleiben. Ambulant vor stationär, das kostet weniger. Dieser Grundsatz soll auch in der Psychiatrie noch mehr gelten. Es sollen mehr Tageskliniken im Aargau entstehen. Patienten hier und solche, die operiert wurden, könnten auch digital (mit Hilfe elektronischer Kommunikation) überwacht werden, findet die Regierung.
Bis Ende Januar können Parteien, Verbände und Interessierte nun sagen, was sie vom neuen Aargauer Spitalgesetz halten. Der Grosse Rat soll im Sommer 2019 alles beraten. Auf 2020 soll das neue Gesetz in Kraft treten.