Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
- Es gibt nur noch zwei Katoegorien: Kindertagesstätten mit und ohne Beiträge. Die Unterscheidung zwischen subventionierten und mitfinanzierten Tagesheimen entfällt.
- Die Eltern haben Wahlfreiheit bei der Suche nach einem Betreuungsplatz. Sie können sich den Platz aber auch vermitteln lassen. Die Kostenbeteiligung der Eltern wird generell gesenkt.
- Alle privaten Anbieter werden gleich behandelt und haben die gleichen Wettbewerbsbedingungen. Sie verpflichten sich, mit der Beratungsstelle zusammen zu arbeiten.
- Der Kanton rechnet mit zusätzlichen Kosten von 4 Millionen Franken.
Im Kanton Basel-Stadt sollen Eltern eine Kindertagesstätte künftig auch dann frei wählen können, wenn sie vom Staat einen Betreuungsbeitrag erhalten. Die Beiträge von Kanton oder Gemeinden an die Eltern sollen generell erhöht werden. Die öffentliche Hand kostet der Systemwechsel rund vier Millionen Franken jährlich. Der Systemwechsel wird auch sprachlich vollzogen: Statt in Tagesheimen werden die Kleinen neu in Kindertagesstätten betreut.
Das neue Gesetz sei die Grundlage für die quantitative und qualitative Entwicklung des Angebots der Tagesheime, sagte Erziehungsdirektor Conradin Cramer an einer Medienkonferenz am Mittwoch. «Wir wollen mehr Transparenz und Gerechtigkeit schaffen», betonte Cramer. Dabei werden für die meisten Eltern die Kosten der Kinderbetreuung kleiner. Der Beitrag, den die Eltern von der öffentlichen Hand erhalten, wird nach Einkommen und Vermögen festgelegt.
Die Kitas selber stünden grundsätzlich hinter dem neuen Gesetz, sagt Monika Bitterli, Geschäftsleiterin des Vereins Familea, welcher 25 Kinderheime in Basel betreibt. Vor allem die Wahlfreiheit für Eltern sei ein Fortschritt. Gleichzeitig aber erwartet Monika Bitterli einen grösseren administrativen Aufwand für die Kitas.
Nun berät der Grosse Rat das neue Gesetz über Tagesbetreuung. Cramer hofft, dass es bis 2020 reichen könnte.