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Neues Denkmalschutzgesetz Schwyz erstellt ein Inventar der schützenswerten Gebäude

Der umstrittene Vorschlag der Kommission, eine Denkmalschutzkommission zu schaffen, wurde dagegen abgelehnt.

Kernelement des neuen Denkmalschutzgesetzes ist die Einführung eines kantonalen Inventars, das schutzwürdige Gebäude und Objekte umfassen soll. Dabei sollen auch die Interessen der Grundeigentümer angemessen berücksichtigt werden. Das bisherige Denkmalschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1927. Es war das älteste kantonale Gesetz in Schwyz.

Eigentümer von Bauten und Objekten, die der Kanton unter Schutz stellen möchte, erhalten neu die Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme. Zudem sollen sie Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben können.

Inventar Ja - Denkmalschutzkommission Nein

Zu den umstrittenen Punkten der Vorlage gehörte die Schaffung einer Denkmalschutzkommission. Nach dem Willen der vorberatenden Parlamentskommission hätte die neue Kommission bei strittigen baulichen und planerischen Fragen des Denkmalschutzes von den Behörden beigezogen werden sollen - dies im Sinne einer breiteren fachlichen Beurteilung von Unterschutzstellungen.

Der Kantonsrat votierte schliesslich mit 65 zu 25 Stimmen gegen die Denkmalschutzkommission. Eine Sprecherin der FDP hatte argumentiert, dass es eine solche Kommission nicht brauche, weil diese nur die Entscheidungsabläufe verkomplizieren würde. Grundeigentümer zum Beispiel hätten dann noch länger auf Baubewilligungen zu warten als heute.

Ein SVP-Sprecher äusserte ausserdem die Befürchtung, dass eine Denkmalschutzkommission die denkmalschützerischen Anliegen gegenüber den berechtigten Eigentümerinteressen zu stark gewichten könnte.

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