Denkmalschutzgesetz
Kanton Zug: Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz
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JA
21'842 Stimmen
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NEIN
11'491 Stimmen
- Das Stimmvolk hat das neue Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz klar angenommen – Fachverbände hatten das Referendum ergriffen.
- Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass jüngere Gebäude nur noch mit dem Einverständnis der Eigentümer geschützt werden können.
- Die Stimmbeteiligung lag bei 44.4 Prozent.
Die Zuger Regierung und das Parlament wollten einen Denkmalschutz, der nicht nur öffentliche, sondern auch private Interessen berücksichtige, und der sich mit Wachstum und Verdichtung vereinbaren lasse. Darum machten sie sich an eine Revision des Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz.
Das revidierte Gesetz sieht nun unter anderem vor, dass Häuser, welche jünger als 70 Jahre alt sind, nur noch mit dem Einverständnis der Eigentümer unter Schutz gestellt werden können. Ausserdem wird die Denkmalkommission abgeschafft.
Es herrscht die Gefahr, dass schützenswerte Gebäude aus dem Schutz entlassen und abgerissen werden.
Die Gegner des revidierten Gesetzes hatten das Referendum ergriffen, mit der Begründung: Die Vorlage verunmögliche einen wirksamen Denkmalschutz, schränke die demokratische Mitsprache ein und erleichtere die Zerstörung von günstigem Wohnraum.
Federführer des Referendums waren die vier Fachverbände Archäologischer Verein Zug, Bauforum Zug, Zuger Heimatschutz und Historischer Verein des Kantons Zug. Der Präsident des Bauforums, Thomas Baggenstoss, kommentiert das Ja zum revidierten Gesetz mit den Worten: «Es herrscht nun die Gefahr, dass schützenswerte Gebäude aus dem Schutz entlassen und abgerissen werden.»
Ich weiss von Besitzerinnen und Besitzern, die ihre alten Häuser aus dem Denkmalschutz lösen wollen.
Tatsächlich sagte am Sonntag der zuständige Zuger Regierungsrat Andreas Hostettler: Er gehe davon aus, dass gewisse Besitzerinnen und Besitzer jetzt versuchten, ihre alten Häuser aus dem Denkmalschutz zu lösen. «Ich weiss von einigen Projekten, bei denen ein solcher Antrag gestellt wird.» Und er gehe davon aus, dass in den nächsten Monaten und Jahren weitere folgen werden. Eine genaue Zahl nennt Hostettler allerdings nicht.
Das revidierte Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz tritt bereits Anfang Dezember in Kraft. Bei deren Umsetzung könnte es allerdings noch den einen oder anderen Stolperstein geben. Beispielsweise ist noch nicht definitiv geklärt, ob die eine Regelung allenfalls gegen Bundesrecht verstösst. Dass nämlich Häuser, die weniger als 70 Jahre alt sind, nicht unter Denkmalschutz gestellt werden können.