Nun ist es also auch bei den IWB so weit. Mit der Gesetzesrevision, der der Grosse Rat nun zustimmt, liegt die Wahl des Verwaltungsrates ganz beim Regierungsrat. Die Änderung wurde mit 75 gegen 8 Stimmen gutgeheissen.
Zu diskutieren gab die Forderung nach einer Wohnsitzpflicht für die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrates. So würden auf der Chefetage die lokalen Bedürfnisse und Verhältnisse besser wahrgenommen, sagte Tonja Zürcher vom Grünen Bündnis GB: «Leben die Mitglieder in der Stadt, so könnten sie auch in der Migros auf Missstände angesprochen werden.»
Die IWB beliefern ihre Kunden mit Trinkwasser, Energie und Telekommunikation. Früher waren sie eine Verwaltungsabteilung von Basel-Stadt, wurden dann aber auf den 1. Januar 2010 eine öffentlich rechtliche Anstalt. Die IWB verbuchten 2015 einen Gewinn von knapp 25 Millionen Franken.