Das neue Raumplanungsgesetz verlangt, dass die Schweiz haushälterisch mit dem Boden umgeht, die Landschaft weniger zubetoniert. Das hat Folgen: Viel eingezontes Bauland wird in den nächsten Jahren ausgezont werden müssen.
Wie sollen die betroffenen Landbesitzer, deren Land mit der Auszonung an Wert verliert, entschädigt werden? Im Kanton Solothurn regelt dies jetzt das neue Planungsausgleichsgesetz. Das Parlament hat es am Mittwoch mit 97 zu 0 Stimmen beschlossen. Trotz Einstimmigkeit: Einige Punkte waren umstritten.
Neuer Ausgleichstopf
Kern des neuen Ausgleichsgesetzes ist ein Fonds, in den jene Landbesitzer einzahlen müssen, deren Land noch eingezont werden darf und dadurch an Wert gewinnt. Sie müssen künftig 20 Prozent des Gewinns abliefern. Von diesen Einzahlungen in den Fonds werden sodann die Entschädigungen bezahlt für jene Landbesitzer, die ihr Bauland verlieren.
Die Solothurner SP hatte eine Abschöpfung von 30 Prozent verlangt, ist damit aber im Parlament nicht durchgekommen. Berechnungen der Regierung zeigen, dass bei 20 Prozent – dem vom Bund vorgeschriebenen Minimum – genügend Geld eingenommen wird, um die Entschädigungen bezahlen zu können.
Spielraum für die Gemeinden
Zusätzlich zum Kanton dürfen auch die Gemeinden weitere 20 Prozent vom Landwert einkassieren, wenn sie wollen. Diese Einnahmen dürfen aber nur zweckgebunden ausgegeben werden, etwa um bei einer neuen Überbauung den Schulweg sicherer zu machen.
Umstritten war im Solothurner Parlament die Frage, ob die Gemeinden auch bei Aufzonungen Geld einziehen dürfen. Aufzonung bedeutet: Wenn in einer bestehenden Wohnzone, in der heute zweistöckige Gebäude gebaut werden dürfen, künftig drei- oder vierstöckige Gebäude möglich sind. Auch dadurch erhält Bauland mehr Wert.
Das Parlament hat am Mittwoch beschlossen, auf diese Möglichkeit zu verzichten. Unter anderem wurde die Befürchtung laut, mit einer Abschöpfung bei Aufzonungen könne das erwünschte verdichtete Bauen innerhalb einer Gemeinde gebremst werden.