Der Regierungsrat spricht sich gegen die nationale Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» aus. Dies jedoch vor allem aus formalen Gründen, wie es in einem Beschluss heisst. Die Initiative aus Kreisen der SVP würde eine Änderung der Verfassung bewirken. Dies lehnt der Regierungsrat ab, da die Verfassung die Grundrechte regle.
Auch der Gegenvorschlag des Bundesrates, der beispielsweise Burkaträgerinnen verpflichtet, ihren Gesichtsschleier für Identifizierungen abzulegen, stösst bei der Zürcher Regierung ebenfalls auf Widerstand. Dieser Gegenvorschlag bringe «keinen Mehrwert». Hooligans, die ihr Gesicht verhüllen, würden davon nicht erfasst.
In einem liberalen Staat können Verhüllungen nicht akzeptiert werden.
Dennoch will es der Regierungsrat nicht bei der heutigen Regelung bewenden lassen. Er fordert – wie die Initiative – eine Pflicht, das Gesicht zu zeigen. «In einer liberalen Gesellschaft», heisst es in der Stellungnahme der Regierung weiter, «können Vollverhüllungen im öffentlichen Raum nicht hingenommen werden». Deshalb fordert die Zürcher Regierung, dass der Bundesrat einen neuen Vorschlag für ein Verhüllungsverbot ausarbeitet. Das soll jedoch nicht in der Verfassung, sondern in einem Gesetz geschehen.
Diese Forderung schickte der Regierungsrat im Rahmen der Vernehmlassung nach Bern. Ob und in welcher Form der Zürcher Vorschlag dort Gehör findet, ist noch ungewiss.
Schleierzwang als Nötigung?
Die SVP-Initiative will neben dem Verhüllungsverbot auch den Zwang zum Schleiertragen als Nötigung bestraft wissen. Dieses Anliegen hat der Bundesrat in seinem Gegenvorschlag aufgenommen. Die Zürcher Regierung findet das unnötig. Wenn eine Frau gegen ihren Willen gezwungen wird, ihr Gesicht zu verhüllen, könne dies schon heute als Nötigung bestraft werden, argumentiert der Regierungsrat in seiner Stellungnahme. Es brauche dafür keine neue Bestimmung im Strafgesetz.