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Katholische Messe in der Berner Dreifaltigkeitskriche.
Legende: Aktive Priester wechseln den Arbeitgeber und auch die Pensionskasse mit dem neuen Landeskirchengesetz. Doch was passiert mit den pensionierten? Keystone

Neues Landeskirchengesetz Polemik wegen pensionierten Priestern

Wer zahlt die Renten von pensionierten Priestern? Im Grossen Rat wurde heftig debattiert.

Es war der letzte Punkt, den der Grosse Rat besprechen musste, um das neue Landeskirchengesetz unter Dach und Fach zu bringen: Die Frage, ob die aktuell rund 50 pensionierten Priester der römisch-katholischen Landeskirche bei der Pensionskasse der Staatsangestellten bleiben können. Oder ob sie, wie die rund 50 aktiven Priester, zu einer anderen Kasse wechseln.

Zahlreiche Ratsmitglieder kritisierten, dass die Pensionskasse Abendrot zwar die aktiven Priester aufnehme, die Rentner aber bei der Kasse des Kantonspersonal belassen würden. Dies könnte den Kanton Bern eine Stange Geld kosten.

«Haben oder nicht haben»

Die Pensionskasse Abendrot habe kein Interesse daran, die Pensionierten zu übernehmen, da jede Versicherung ja «ein möglichst gutes Verhältnis zwischen aktiven und pensionierten Versicherten anstrebt», vermutete Barbara Streit-Stettler (EVP). Für den Kanton gehe es um rund drei Millionen Franken «haben oder nicht haben.»

Streit-Stettler gehörte zu einem Kreis von insgesamt fünf Mitgliedern der Finanzkommission die einen entsprechenden Antrag vorgelegt hatten.

«Verstoss gegen Bundesgesetz»

Vania Kohli (BDP) pochte auf Bundesrecht, das im vorliegenden Fall klar vorgebe, dass die Pensionierten beim Fehlen eines Anschlussvertrags oder einer Einigung bei ihrer angestammten Kasse zu verbleiben hätten. Etwas zu verlangen, das gegen Bundesrecht verstosse, und das erst noch unter dem Deckmantel der Verantwortung gegenüber den Kantonsfinanzen, sei «einfach nur peinlich», ereiferte sich Kohli.

Der Grosse Rat verwarf den Antrag der Finanzkommissionsmitglieder schliesslich knapp mit 72 zu 65 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Damit war auch das neue Landeskirchengesetz entschlossene Sache.

Landeskirchengesetz: Pfarrer keine Staatsangestellten mehr

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Eine der wichtigsten Änderungen im neuen Landeskirchengesetz betrifft die Anstellung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Sie werden künftig nicht mehr vom Kanton, sondern von den Kirchen angestellt. Der Kanton Bern finanziert die Pfarrerlöhne aber weiterhin mit.

Zudem verpflichtet sich der Kanton Bern, den Landeskirchen jährlich einen Beitrag für deren gesellschaftlichen Leistungen zu bezahlen. Gemeint sind beispielsweise Kinder- und Jugendarbeit oder Angebote für Arme.

Total zahlt der Kanton Bern etwa 74 Millionen Franken an die Kirchen. In Kraft treten soll das neue Gesetz am 1. Januar 2020.

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