- Die Regierung will das Tragen von Bodycams für Polizisten ermöglichen.
- Dafür schafft sie neue gesetzliche Grundlagen.
- Der Bündner Kantonspolizei-Verband lehnt Körperkameras ab.
- Entscheiden wird das Bündner Kantonsparlament in der Augustsession.
Begründungen für Bodycams
Die Bündner Regierung will im Rahmen einer Reihe von Änderungen im Polizeigesetz mobile Überwachungsmittel wie Drohnen sowie Körperkameras bei Polizisten zulassen. Das teilt sie am Donnerstag mitteilte.
Sie sieht in der Zulassung von Bodycams eine gute Möglichkeit, um Angriffe auf Kantonspolizisten zu verhindern oder nach erfolgten Angriffen die Strafverfolgung zu erleichtern.
Keine Cams
Zusammen mit dem schweizerischen Verband lehnt der Bündner Kantonspolizei-Verband den Einsatz von Bodycams allerdings ab. Die Polizisten stellen einerseits die präventive und deeskalierende Wirkung solcher Kameras in Frage. Andererseits machen sie einen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte geltend.
Beispiel Stadt Zürich
Den Einwänden hält die Regierung die Auswertungen eines Pilotversuchs mit Bodycams der Stadtpolizei Zürich entgegen. Der im März erschienene Evaluationsbericht sei zum Schluss gekommen, dass Gewaltübergriffe um etwa einen Drittel hätten reduziert werden können.
Politische Diskussion
Die politische Diskussion in Graubünden ist mit dieser Regierungsvorlage lanciert. Das Kantonsparlament wird die vorgeschlagenen Änderungen im Polizeigesetz in der Augustsession beraten.
SRF 1, Regionaljournal Graubünden, 17.30 Uhr; kesp/haus/sda