Es käme vermehrt zu unbegründete Anzeigen gegen Polizisten, heisst es in einem Vorstoss, den das Parlament 2011 überwiesen hat. Die Bündner Regierung hat dieses Bedenken nun in den Entwurf für das revidierte Polizeigesetz einfliessen lassen.
So soll künftig das Kantonsgericht entscheiden, ob ein Polizist für eine mutmassliche Straftat, die er in seinem Beruf begangen haben soll, belangt wird oder nicht.
Im Entwurf geht die Regierung aber noch weiter und will auch Richter, Kantonsangestellte und die Regierung schützen. Bei Richtern und Regierungsräten soll eine Kommission des Grossen Rats über eine Strafuntersuchung entscheiden. Die Regierung lässt aber auch durchblicken, dass sie wenig Interesse an diesen Änderungen hat.
Wird die Videoüberwachung ausgeweitet?
In Graubünden soll zudem der öffentliche Raum stärker überwacht werden können. Aufnahmen von Überwachungskameras sollen für eine bestimmte Zeit gespeichert werden können.
Geregelt wird die Überwachung im teilrevidierten Polizeigesetz, welches von der Regierung in die Vernehmlassung geschickt wurde. Wie die Exekutive mitteilte, soll eine Überwachung mit technischen Hilfsmitteln nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
Die Regierung hatte bereits zu einem früheren Zeitpunkt darauf verwiesen, dass es sich bei der Videoüberwachung «nach einhelliger juristischer Meinung um einen schweren Eingriff in die Privatsphäre» handle. Auch sei die Videoüberwachung kein Wundermittel zur Eindämmung der Kriminalität. Daher müsse bei der Änderung des Polizeigesetzes das Verhältnismässigkeitsprinzip beachtet werden.
Die Gesetzesrevision geht auf einen Auftrag aus dem Parlament zurück. Neu geregelt wird zudem das Vorgehen bei Anzeigen gegen Polizisten.