Anders als die Kantone Neuenburg und Jura wird der Kanton Bern keinen Mindestlohn im Gesetz verankern. Der bernische Grosse Rat lehnte am Mittwoch bei der Revision des Sozialhilfegesetzes einen entsprechenden Antrag der SP/JUSO/PSA-Fraktion ab. Bei der Mehrheit des bürgerlich dominierten Kantonsparlaments lautete der Tenor, so etwas sei kontraproduktiv.
Weniger qualifizierte Arbeitsplätze vernichten wir so einfach.
Dieser Antrag sei Planwirtschaft, respektive ein «Evergreen aus der Antiquitätensammlung».
Und GLP-Grossrätin Barbara Mühlheim fand, es sei nicht gut, das Sozialhilfegesetz mit der Mindestlohnfrage zu vermischen. Genau die schwächeren Leute könnten dann nicht mehr in die Arbeitswelt vermittelt werden.
Von links-grüner Seite her hiess es etwa, wer arbeite, solle auch einen angemessenen Lohn erhalten. Gute Löhne kurbelten die Wirtschaft an. SP-Grossrat Adrian Wüthrich sagte, das Bundesgericht habe ja im Sommer die gesetzliche Festlegung eines Mindestlohns - 20 Franken pro Stunde - im Kanton Neuenburg als zulässig bezeichnet.
Wir haben die Möglichkeit – und es ist legal, Mindestlöhne einzuführen.
Nach der etwa 40-minütigen Diskussion über Mindestlöhne verabschiedete der Rat das Sozialhilfegesetz in erster Lesung. Die zweite Lesung wird im kommenden Jahr stattfinden.
Der Kanton Bern kürzt aller Voraussicht nach den Sozialhilfe-Grundbedarf für Minderjährige und Erwachsene ab 25 um acht Prozent und liegt damit unter den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, SKOS. Die Linken haben aber bereits das Referendum angekündigt.