- Im Kanton Basel-Stadt wird das revidierte Übertretungsstrafgesetz angenommen
- Rund 56 Prozent der Stimmbevölkerung sprach sich für die Revision aus
- Umstritten war im Vorfeld der Abstimmung die Lockerung des Lautsprecherverbots
Gegen die Revision des Übertretungsstrafgesetzes hatte eine Gruppe um die ehemalige Regierungsrätin Barbara Schneider (SP) das Referendum ergriffen. Alle Parteien ausser die SVP waren für die Revision. Dass nun 44 Prozent der Basler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gegen die Revision votierten, ist durchaus ein Achtungserfolg für die Gegner, die innert kurzer Zeit genügend Stimmen für ein Referendum gegen die Gesetzesvorlage sammelten.
Neues Übertretungsstrafgesetz
Kanton Basel-Stadt: Totalrevision des Übertretungsstrafgesetzes
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JA
21'193 Stimmen
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NEIN
16'581 Stimmen
«Wir waren ein kleines, privates Komitee, ohne die Unterstützung der grossen Parteien. Wir mussten daher damit rechnen, dass wir verlieren», sagt Schneider. «Dass nun so knapp wurde, freut mich zwar, aber ich bin auch enttäuscht, dass es nicht gereicht hat.»
Hauptstreitpunkt der Vorlage war die Bewilligungspflicht für Lautsprecher im öffentlichen Raum. Mit der Revision fällt diese Bewilligungspflicht bis 22 Uhr weg. Die Gegner hatten im Abstimmungskampf die Befürchtung geäussert, dass die Lärmbelästigung in der Stadt insbesondere an exponierten Orten wie am Rheinbord nun zunehmen wird.
Ängste der Verlierer ernst nehmen
Diese Befürchtung wurde bei der Abstimmung von einem grossen Teil der Stimmbevölkerung offenbar geteilt. «Wir nehmen nun die Befürworter beim Wort, die stets gesagt hatten, es werde sich nicht verändern», sagt Schneider.
Für Sebastian Kölliker (SP), der sich für die Gesetzesrevision eingesetzt hatte, ist die neue Regelung an eine Anpassung an die Lebensrealität. «Die Basis dieses Gesetzes wurde 1978 gelegt - ich denke es ist Zeit, dass wir im neuen Jahrtausend ankommen.» Die Ängste der Gegnerinnen und Gegner wolle er aber ernst nehmen. Die Nutzung des öffentlichen Raumes müsse fortlaufend mit allen involvierten Parteien diskutiert werden.
Für die Totalrevision des Gesetzes gingen 21'193 Ja-Stimmen ein, dagegen stimmten 16'581 Baslerinnen und Basler.