Am 1. Januar tritt das neue Walliser Baugesetz in Kraft. Die wichtigsten Änderungen:
- Die Kompetenzen zwischen kommunalen und kantonalen Behörden in der Maiensäss-Zone werden neu geregelt.
- Die materiellen Vorschriften werden angepasst, die Gemeinden erhalten mehr Spielraum bei der Festlegung von Geschosshöhen, Abständen oder Ausnützungsziffern.
- Verfasser von Bauplänen müssen Profis aus der Baubranche sein.
Bei den Gemeinden geben besonders die neuen Vorschriften in der Maiensäss-Zone zu reden. Im Kanton Wallis stehen viele Wohngebäude ausserhalb der Dörfer, zu fast jeder Gemeinde gehören Voralpen und Weiler. Bisher waren dort grundsätzlich die Gemeinden für die Baubewilligungen zuständig. Mit dem neuen kantonalen Baugesetz ändert dies. Das freut nicht alle Gemeindepräsidenten, wie sich an einer Informationsveranstaltung für Gemeindevertreter in Brig zeigte.
Das ist für uns eine sehr einschneidende Änderung.
Die Gemeindepräsidenten fürchten, die Baudossiers könnten beim Kanton lange liegen bleiben. «Und dass es womöglich auch viel weniger Baubewilligungen geben wird», sagt Roland Squaratti aus Gondo.
Tatsächlich wisse man nicht genau, wie viel Arbeit auf die kantonale Baukommission zukommen werde, heisst es aus der verantwortlichen Dienststelle.
Wir haben diese neue Zuständigkeit nicht gesucht. Das Bundesgesetz schreibt es uns vor.
Das neue Walliser Baugesetz tritt im Januar 2018 in Kraft. Die Gemeinden haben sieben Jahre Zeit, um ihre kommunalen Baureglemente ans neue kantonale Gesetz anzupassen.
Der Kanton informierte die Gemeinden in dieser Woche an drei Informationsveranstaltungen im Unter-, Mittel- und Oberwallis über die wichtigsten Neuerungen. Sie stiessen auf grosses Interesse: Insgesamt nahmen über 700 Gemeinderätinnen und Mitarbeiter von kommunalen Bauverwaltungen an den Veranstaltungen teil.