Der grüne Bieler Stadtrat Urs Känzig war vorgesehen als Präsident des Vereins «Westast – so nicht». Dieser wehrt sich gegen die Art der Anschlüsse der neuen Bieler Stadtautobahn. Aber Urs Känzig leitet auch die Abteilung Naturförderung in der Kantonsverwaltung, die am Autobahnprojekt mitarbeitete.
Die Berner Regierung hielt das für einen klassischen Interessenkonflikt. Volkswirtschaftsdirektor Christoph Ammann riet seinem Angestellten deshalb, die Wahl zum Vereinspräsidenten zu überdenken. Urs Känzig verzichtete, weil er weder seinen Job gefährden noch seine Abteilung in Bedrängnis bringen wollte. In Biel war trotzdem von einem fiesen Manöver der Regierung die Rede.
Biel als Beispiel für eine Grundsatzfrage
Adrian Ritz, Professor für öffentliche Verwaltung an der Uni Bern, teilt allerdings die Auffassung der Regierung, dass Arbeit und Nebenbeschäftigung in diesem Fall unvereinbar sind. Denn Urs Känzig würde als Kopf der Opposition seine eigene Arbeit beim Kanton bekämpfen. «In diesem Fall ist ein Interessenkonflikt relativ einfach zu belegen», so Adrian Ritz.
Öffentlich-rechtlich Angestellte haben eine besondere Verantwortung bei politischen Auftritten.
Solche Abwägungen gebe es in der Verwaltung immer wieder. Es brauche hohe Sensibilität. Die Unvoreingenommenheit der Behörden sei ein Pfeiler des Vertrauens der Bevölkerung in seine Institutionen.
Dies sei auch bei viel unauffälligeren Geschäften zu beherzigen, wenn es zum Beispiel darum geht, wer welche Gutachten erstellt. «Die Verwaltung müsste neutral sein. Sie ist es aber nicht immer, denn es gibt Meinungen und Eigeninteressen. Im Alltag sind Einflussnahmen möglich.»