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Neuwahlen wegen Fehler Verwirrung um Altersgrenze für Solothurner Amtsrichter

Wegen einer Verkettung von Kommunikationspannen muss in der Amtei Solothurn-Lebern neu gewählt werden.

Das Problem: Lange glaubten die zuständigen Behörden, dass Amtsrichter (Laienrichter) im Kanton Solothurn nur bis ins Alter von 65 Jahren arbeiten dürfen. Diese Altersgrenze schreibt nämlich der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Kantonsangestellte vor. Nur: Der GAV gilt nicht für Laienrichter, wie die zuständige Kommission bereits 2016 herausfand. Allerdings gelangte diese Information nicht zu den zuständigen Behörden, weshalb die Altersgrenze weiterhin galt. Die Situation sorgt in der Amtei Solothurn-Lebern für Ärger und Verwirrung zur Folge – und nun auch für Neuwahlen.

Die Verwirrung: Im August 2016 bemerkte die kantonale GAV-Kommission, dass die Altersgrenze von 65 Jahren nicht für Personen gilt, die nebenamtlich für den Kanton arbeiten. Somit gilt die Alterslimite auch nicht für die Amtsrichter. Bisher wurde sie aber strikt angewandt. Dies hat zur Folge, dass bei der letzten Wahl der Amtsrichter in der Amtei Solothurn-Lebern (Amtsdauer 2017-2021) einige gewählte Richter mit dem Zusatz «Gewählt bis...» im Amtsblatt publiziert wurden. Die Richter sollten dann auf ihren 65. Geburtstag hin abtreten. Schliesslich deckte ein Amtsrichter selber diesen Fehler auf – nach mehrmonatiger Recherche.

Die einfachste Lösung: Könnte man die bereits gewählten Amtsrichter mit nun nicht einfach als gewählt betrachten für die komplette Amtszeit 2017-2021? Diese Lösung schwebte der FDP Amtei Solothurn-Lebern vor. Eine unbürokratische Lösung, findet Parteipräsident Christoph Scholl gegenüber SRF. «Ich bin Politiker, ich kann mir einfache Lösungen ausdenken. Leider erfuhren wir im Februar 2018, dass dies nicht möglich ist», so Scholl gegenüber Radio SRF.

Die machbare Lösung: «Es braucht Neuwahlen», sagt Staatsschreiber Andreas Eng auf Anfrage von SRF. Es könnte nämlich ein Problem geben, wenn Anwälte den «Fehler» bemerken. Anwälte könnten bemängeln, dass das Gericht nicht ordentlich zusammengesetzt ist. Also nicht so, wie damals im Amtsblatt (mit Alterslimit 65 Jahre für Laienrichter) publiziert. Das wiederum könnte dazu führen, dass ein Beschuldigter bei einer Verurteilung wegen dieses Fehlers freigesprochen werden müsste. «Das Risiko können wir nicht eingehen», sagt Staatsschreiber Eng weiter.

Audio
Verwirrung und Kommunikationspannen um Amtsrichterwahlen
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 03.04.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 9 Sekunden.

Der parteiinterne Zwist: Noch komplexer ist die Situation wegen der falschen Anwendung der Amtszeitbeschränkung für die FDP Amtei Solothurn-Lebern. Ihr Kandidat Markus Zubler wurde gewählt, allerdings nur, weil der frühere Amtsrichter Rolf Hofer aufhörte, weil er 65 Jahre alt wurde. Ohne die Alterslimite kandidiert Rolf Hofer aber erneut. Der offizielle (und eigentlich bereits gewählte) FDP-Kandidaten Markus Zubler muss nun also in eine Kampfwahl gegen einen Bisherigen. Ebenso hat nun auch die SVP einen Kandidaten bereit, Carsten Thürk.

Der Ausblick: Die Verwirrung um die Alterslimite der Amtsrichter dürfte übrigens nicht nur die Amtei Solothurn-Lebern treffen. Auch in anderen Amteien wurde die falsche Alterslimite bisher angewandt. Weil die Geburtstage aber in der Amtszeit 2017-2021 unterschiedlich liegen, ist aktuell noch nicht klar, wo es überall zu ähnlichen Situationen kommt. Die Geschichte könnte sich aber in ähnlicher Form durchaus wiederholen. Die Staatskanzlei schliesst Newahlen auch in anderen Amteien nicht aus.

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