Der Heimatschutz scheitert mit seiner Beschwerde vor allem darum, weil er zu lange für seinen Rekurs gebraucht hatte. Im Januar 2017 hatte ein Anwohner, der vis-à-vis vom Münsterhügel am Oberen Rheinweg wohnt, den Heimatschutz auf die Konstruktion aufmerksam gemacht. Erst im Juni 17 gelangte der Heimatschutz offenbar an das Baudepartement, um den Rekurs schliesslich im September einzureichen - für das Gericht zu spät.
Ein weiterer Grund für Ablehnung des Rekurses: Gemäss Bundesgerichtspraxis wiege die Rechtssicherheit umso stärker, je länger ein Zustand schon bestehe. Und die Pergola auf der Terrasse des Hauses «Zum Rappenfels» an der Basler Augustinergasse war bereits 2015 erstellt worden.
Baubewilligung wäre nötig gewesen
Gerichtspräsident Claudius Gelzer (Grüne) machte aber klar, dass sein Gericht die Pergola nie ohne Baugesuch bewilligt hätte, weil diese einen sichtbaren Eingriff in das historische Stadtbild darstelle. Tatsächlich hatte der Architekt für die Pergola keine ordentliche Baueingabe gemacht, sondern nur eine «summarische Zustimmung» der Denkmalpflege eingeholt.
Der Heimatschutz hatte seine Beschwerde damit begründet, man sehe die Pergola auf dem gesamten Oberen Rheinweg zwischen Mittlerer Brücke und Wettsteinbrücke. In erster Instanz hatte der Heimatschutz Recht erhalten. Die Basler Baurekurskommission hatte den Abriss der Pergola verfügt.