Das Wichtigste in Kürze:
- Auf der Transparenzliste sind alle Einnahmen ab 100'000 Franken ersichtlich.
- Die Liste gibt Auskunft über Geldgeber, Empfänger, Projekt und jährlichen Ertrag.
- Ab 1. Januar 2018 müssen die Professorinnen und Professoren Daten für die Liste liefern.
- 2019 wird die erste Liste publiziert, sie soll jährlich aufdatiert werden und im Internet abrufbar sein.
- In Ausnahmefällen kann der Name von Geldgebern anonymisiert werden.
In einem Brief an Professorinnen und Professoren teilt Rektor Michael Hengartner mit, dass ab 1. Januar 2018 Daten für die Transparenzliste gesammelt würden. Weil nicht nur die Einnahmen, sondern auch die Ausgaben aufgelistet werden sollen, wird die Liste erst nach der Abrechnung, also Anfang 2019, zum ersten Mal publiziert.
Die Vorgeschichte
Es begann 2012 mit einem Sponsoring-Vertrag zwischen Universität Zürich und UBS. 100 Millionen erhielt die Uni von der Grossbank, um ein Zentrum für Volkswirtschaftslehre zu finanzieren. Die Universität legte den zugrundeliegenden Vertrag allerdings erst ein gutes Jahr später vollständig offen – nach viel Kritik und einem Gerichtsentscheid.
Seither bemüht sich die Universitätsleitung um mehr Transparenz. Auf Geheiss des Zürcher Kantonsparlamentes ist seit Anfang 2017 eine Liste der Nebenbeschäftigungen von Professorinnen und Professoren abrufbar.
Ebenfalls im Januar 2017 hat die Universitätsleitung eine Liste der Spender von Stiftungsprofessuren ins Internet gestellt. Dort ist ersichtlich, welche Abteilung der Universität von welchen Firmen und Privatleuten Geld für einen Lehrstuhl erhalten.
(Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 6:32 Uhr)