Das Kreisgericht St. Gallen hat einen Wirt verurteilt, der die Notlage von Frauen ausgenutzt haben soll. Der Mann wurde der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung, Ausnützung einer Notlage und weiterer Delikte schuldig gesprochen und zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der 68-Jährige soll von 2013 bis 2017 rund ein Dutzend Frauen aus Osteuropa als billige Arbeitskräfte beschäftigt haben. Die Frauen hatten jedoch weder eine Arbeits- noch eine Aufenthaltsbewilligung. Dem Restaurantbesitzer wird vorgeworfen, er habe die wirtschaftliche Notlage der Frauen ausgenutzt.
Beschuldigter streitet alles ab
Drei Frauen werfen dem Wirt vor, er habe sie regelmässig zu sexuellen Handlungen gezwungen. So beschreibt eine der Frauen vor Gericht, dass der Mann sie über viele Wochen praktisch jede Nacht zum Sex gezwungen habe.
Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Vielmehr sei er ausgenutzt und sogar erpresst worden. Sein einziger Fehler sei gewesen, dass er die Frauen ohne Bewilligung im Restaurant habe arbeiten lassen.
Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig. Da beim Mann Fluchtgefahr besteht, wurde für ihn Sicherheitshaft verordnet. Er wurde noch im Gerichtssaal von der Polizei abgeführt.