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Nun entscheidet Kantonsgericht Springreiter Paul Estermann akzeptiert Verurteilung nicht

  • Das Bezirksgericht Willisau hatte Paul Estermann im November 2019 wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt.
  • Der Richter sprach eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 sowie eine Busse von 4000 Franken aus. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
  • Im Januar lieferte das Bezirksgericht dann das begründete Urteil nach. Bereits damals hatte Estermann formell Berufung angekündigt.
  • Nun der definitive Weiterzug: Das Luzerner Kantonsgericht bestätigt auf Anfrage von Radio SRF, «dass das Berufungsverfahren in obiger Sache beim Kantonsgericht hängig ist».

Estermann wird vorgeworfen, dass er der Stute «Castlefield Eclipse» 2016 zweimal mit der Dressurpeitsche schmerzhafte und teils blutende Verletzungen zugeführt habe. Den Wallach «Lord Pepsi» soll er zwischen 2014 und 2017 mindestens dreimal unnötig stark mit der Peitsche traktiert haben.

Ein Angestellter hatte den Fall ins Rollen gebracht. An der Echtheit der Fotos und der Schilderungen des Angestellten gebe es keine echten Zweifel, so das Bezirksgericht. Es sei «zweifelsfrei» erwiesen, dass der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt sei.

Wann die Berufungsverhandlung stattfindet, ist noch offen.

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