Die Situation ist verzwickt: Einerseits handelt es sich bei der Laui und beim Steinibach um Wildbäche, die bei Unwetter ziemlich gefährlich werden können und deshalb Hochwasserschutzbauten unabdingbar machen. Anderseits sind sie im Bundesinventar der Auen von nationaler Bedeutung aufgeführt – und stehen damit unter Schutz.
Der Kanton Obwalden nimmt nun mit der überarbeiteten Nutzungsplanung einen neuen Anlauf, eine Lösung herbeizuführen, die sowohl dem Naturschutz als auch den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird.
Mögliche Lösung nach langer Zeit
Dies hat die Obwaldner Regierung zuletzt im Jahr 2014 versucht. Gegen den den damaligen Vorschlag eines Reglements aber regte sich Widerstand in der Bevölkerung: Über 250 Einsprachen gingen ein. Die Regierung wollte deshalb beim Bundesrat um die Entlassung der beiden Bäche aus diesem Bundesinventar beantragen – dies lehnte der Bundesrat allerdings ab.
Mit der Schutz- und Nutzungsplanung, die die Regierung nun erarbeitet hat, sollten alle Seiten zufrieden sein.
Das jetztige Reglement beinhaltet Bestimmungen, dass auch mal gewisse Massnahmen ohne Extra-Bewilligung möglich sind.
Die Regierung ist deshalb überzeugt, eine tragbare Lösung gefunden zu haben. Der Vorschlag liegt während eines Monats öffentlich auf.