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Obergericht bestätigt Urteil Zwei Berner Politiker wegen Rassendiskriminierung verurteilt

  • Die zwei Co-Präsidenten der Jungen SVP des Kantons Bern sind wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden.
  • Das bernische Obergericht bestätigt damit das Urteil der ersten Instanz.
  • Nils Fiechter und Adrian Spahr wurden zu Geldstrafen von je 30 Tagessätzen à 160 respektive 120 Franken verurteilt.

Das Obergericht hat sich für das Urteil Zeit gelassen. Es war schon letzten Freitag nach der Verhandlung erwartet worden. Doch der vorsitzende Richter gab bekannt, man wolle die Argumente sorgfältig prüfen.

Im Zentrum des Falls steht ein Wahlplakat, das die beiden Co-Präsidenten 2018, kurz vor den bernischen Wahlen, auf der Facebook-Seite der JSVP Kanton Bern veröffentlicht hatten. Dieses zeigt einen Wagenpark von Fahrenden neben einer Müllhalde. Ein Mann in einer Sennentracht steht daneben und hält sich die Nase zu. Auf dem Plakat steht: «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner!»

Der Verband Sinti und Roma Schweiz erstattete Anzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm. Unterstützt wurde er von der Gesellschaft für bedrohte Völker.

Das Urteil

Der vorsitzende Richter des Dreiergerichts sagte bei der Urteilseröffnung, Fiechter und Spahr seien mit dem Wahlplakat zu weit gegangen. Das gelte vor allem für die Zeichnung auf dem Plakat. Sie sprenge «klar das zulässige Mass» der Meinungsäusserungsfreiheit.

Die Kritik an den Standplätzen für Fahrende hätte auch anders geäussert werden können, sagte der Berner Oberrichter. So aber müsse ein unbefangener Durchschnittsleser das Plakat als pauschale Abqualifizierung einer Ethnie – der Fahrenden – verstehen. Der Straftatbestand der Rassendiskriminierung gemäss Strafgesetzbuch sei in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt.

Das forderten der Staatsanwalt und der Verteidiger

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Der Verteidiger der beiden Jungpolitiker forderte die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und einen vollumfänglichen Freispruch.

Der Vertreter der bernischen Generalstaatsanwaltschaft beantragte die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils und bekam Recht. Die beiden Politiker wollen das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.

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