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Obergericht Überfall auf Ostermundiger Rentner: Es bleibt bei langen Strafen

Das bernische Obergericht verurteilte die beiden jungen Männer in zweiter Instanz zu denselben Strafen, wie zuvor das Regionalgericht. Die beiden erhielten Freiheitsstrafen von rund 15 und von 16 Jahren.

Der Gang vors Obergericht hat sich für zwei junge Männer, welche 2013 in Ostermundigen ein Rentnerpaar brutal überfielen, nicht gelohnt: Die zweite Instanz hat dieselben Strafen ausgesprochen wie zuvor das Regionalgericht Bern-Mittelland.

Türschild Obergericht
Legende: Das bernische Obergericht bestätigt das erstinstanzliche Urteil im Ostermundiger Fall. Keystone

Das Obergericht verurteilte die beiden Männer zu 15 Jahren und vier Monaten sowie zu 16 Jahren Freiheitsstrafe – genau gleich wie im Februar dieses Jahres die erste Instanz. Dies wegen vorsätzlicher Tötung des 73-jährigen Ostermundiger Rentners und wegen versuchter vorsätzlicher Tötung seiner Frau, wie die vorsitzende Richterin bekanntgab. Auf das Strafmass ausgewirkt haben sich aber auch weitere Delikte wie etwa Diebstahl.

Direkter Zusammenhang zwischen Überfall und Herzversagen

Die Richterin sagte, es stehe für die Kammer fest, dass zwischen dem Überfall von November 2013 auf die Rentner und dem Tod des Rentners 24 Stunden später im Spital ein direkter Zusammenhang bestehe. Der herzkranke Mann erlag im Spital einem Herzversagen, seine Frau trug Verletzungen davon.

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