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Oberster Rettungsschwimmer Nehmen die Badeunfälle wegen Corona zu?

In Luzern sind am Sonntag gleich zwei Menschen ertrunken. Die Schweizer Gewässer sind dieses Jahr sehr gut besucht.

In Luzern ist es am vergangenen Sonntag gleich zu zwei tödlichen Badeunfällen gekommen. In der Seebadi Baldegg ist ein 18-jähriger Mann ertrunken, der offenbar ein schlechter Schwimmer war. Dann ist im Seebad in der Stadt Luzern ein 59-jähriger Mann gestorben, weil er im Wasser ein medizinisches Problem bekam.

Volle Schweizer Gewässern

Diese gehäuften Vorfälle lassen die Frage aufkommen, ob es dieses Jahr zu besonders vielen Badeunfällen kommt. Immerhin warnte die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG bereits vor den Sommerferien, dass wegen der Corona-Reiseeinschränkungen überdurchschnittlich viele Menschen in Schweizer Gewässern baden gehen würden.

Die sechs Baderegeln der SLRG

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  1. Kinder nur begleitet ans Wasser lassen! Kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen.
  2. Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser! Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen.
  3. Nie überhitzt ins Wasser springen! Der Körper braucht Anpassungszeit.
  4. Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! Unbekanntes kann Gefahren bergen.
  5. Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser! Sie bieten keine Sicherheit.
  6. Lange Strecken nie alleine schwimmen! Auch der besttrainierte Körper kann eine Schwäche erleiden.

Das habe sich auch tatsächlich so bewahrheitet, sagt Reto Abächerli, der Geschäftsführer der SLRG. Aktuell gebe es jedoch noch keine Hinweise darauf, dass dies auch zu mehr Unfällen geführt hätte. «Nach unserer Statistik sind in der Schweiz dieses Jahr 26 Menschen beim Baden tödlich verunglückt. Das entspricht in etwa den Zahlen der vergangenen Jahre», so Abächerli.

Zwei typische Unfälle

Entwarnung gebe es aber sicher nicht, die Zahl könne noch nach oben gehen. «Je nach Wetterbedingungen gehen mehr oder weniger Menschen baden», sagt Abächerli. Das habe dann Einfluss auf die Unfallstatistik. «Wichtig ist, dass sich die Menschen ihrer eigenen Fähigkeiten bewusst sind und entsprechende Massnahmen treffen.» Damit könnten am meisten Unfälle vermieden werden.

Die sechs Flussregeln der SLRG

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  1. Schlauchbootfahrer müssen mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein!
  2. Die auf dem Boot angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
  3. Boote nicht zusammenbinden! Sie sind nicht mehr manövrierfähig.
  4. Unbekannte Flussabschnitte müssen vor der Fahrt zuerst erkundet werden!
  5. In freie Gewässer (Flüsse, Weiher und Seen) wagen sich nur gute und geübte Schwimmer.
  6. Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, umso kürzer der Aufenthalt im Wasser!

Die beiden Unfälle vom Sonntag stünden exemplarisch dafür, meint Reto Abächerli. Zum einen sei da der Mann, der im Wasser einen medizinischen Notfall erlitt. «Wenn man sich unwohl fühlt vor dem Baden, sollte man nicht ins Wasser gehen.» Zum anderen der Fall des jungen Mannes, der nicht gut schwimmen konnte: «Man sollte diszipliniert mit sich selbst sein und nicht ins tiefe Wasser, wenn man sich dem nicht gewachsen fühlt.»

Schliesslich komme es auch noch darauf an, in welchem Gewässer man baden gehe, sagt Abächerli. «Nur weil sich jemand im Swimmingpool sicher fühlt, heisst das noch nicht, dass er oder sie auch im See oder im Fluss schwimmen kann.» Das zeige auch die Statistik: Von den 26 Verunglückten sei eine einzige Person im Pool ertrunken – alle anderen in einem See oder Fluss.

Regionaljournal Zentralschweiz, 10.08.2020, 12:03 Uhr ; 

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