Die Obwaldner Regierung schlägt vor, den Unternehmen weitgehende steuerliche Vorteile zu bieten. Weil sie gleichzeitig die Kantonsfinanzen sanieren muss, soll aber der Steuerfuss für natürliche Personen erhöht werden. Denn der Kanton Obwalden steht immer noch ohne Budget für das nächste Jahr da. Auch längerfristig sehen die Perspektiven nicht rosig aus: In der Kasse fehlen pro Jahr 40 Millionen Franken.
Umsetzung der Bundesvorgaben
Der Regierungsrat hat am Mittwoch die Finanzvorlage 2020 in die Vernehmlassung geschickt. Diese setzt unter anderem die Steuer- und AHV-Vorlage des Bundes (Staf) um, die nötig wurde, weil Holdings und andere Statusgesellschaften nicht mehr bevorzugt besteuert werden dürfen.
Bislang wurde das Eigenkapital von Statusgesellschaften in Obwalden mit 0,01 Promille besteuert. Bei ordentlich besteuerten Firmen beträgt der Steuersatz 2 Promille. Neu soll die Kapitalsteuer für alle Unternehmen 0,1 Promille betragen. Mit dieser Massnahme sei es wahrscheinlich, dass sämtliche Statusgesellschaften im Kanton blieben, schreibt der Regierungsrat.
Neue Steuerzahler in den Kanton locken
Der Regierungsrat will aber nicht nur die ansässigen Statusgesellschaften in Obwalden behalten, sondern auch neue anlocken. Im Visier habe er mobile Unternehmen, die wenig Ressourcen benötigten, beträchtliche Gewinne generierten und viel Kapital auswiesen, schreibt er in der Vernehmlassungsbotschaft.
Der Regierungsrat will deswegen den vom Bundesrecht vorgesehenen Spielraum voll ausnutzen. Zur Anwendung kommen die sogenannte Patentbox, bei der Gewinne aus Patenten besonders tief besteuert werden, und um Abzüge für Forschung und Entwicklung.
Andererseits stellt der Regierungsrat in seiner Botschaft auch fest, dass sich Obwalden in einer finanziellen Schieflage befinde. Der Anstieg des Steuerertrags und die getätigten und geplanten Sparmassnahmen reichten nicht aus, um die steigenden Kosten zu decken, schreibt er.
Höhere Steuern für alle
Der Regierungsrat rechnet zwar damit, dass die Staf-Umsetzung zu Mehreinnahmen führe. Es seien aber auch bei den natürlichen Personen mehr Steuereinnahmen nötig, so verteile sich die Steuererhöhung solidarisch auf alle Steuerpflichtigen, schreibt die Regierung.
Er will deswegen den Steuerfuss von 2,95 auf 3,25 Einheiten erhöhen. Steigen soll auch der Steuersatz für die Grundstückgewinnsteuer, und zwar von 1,8 auf 2,0 Prozent. Da auch die Vermögenssteuern steigen werden, würden auch Vermögende einen zusätzlichen Beitrag leisten, so die Regierung.
Insgesamt rechnet der Regierungsrat mit Mehreinnahmen von 11 Millionen Franken. 6 Millionen Franken entfallen dabei auf die Einkommenssteuer. Die Mehreinnahmen von Seiten der Unternehmen werden auf 2,7 Millionen Franken beziffert.