Eigentlich hätte der Kanton Obwalden bis im Mai 2019 einen neuen Richtplan vorweisen sollen, um den Vorgaben des revidierten Raumplanungsgesetzes des Bundes (RPG) aus dem Jahr 2014 Folge zu leisten. Weil der Kanton die Frist nicht einhielt, verfügte der Bund ein Bauzonen-Moratorium.
Inzwischen hat Obwalden den Richtplan nachgeliefert und der Bundesrat hat entschieden: Die Teile der Raumentwicklungsstrategie und Siedlung sind genehmigt. «Das betrifft die Bauzonen. Und damit haben wir die Grundlage, um mit den Zonenplänen in den Gemeinden weiterzuarbeiten», sagt der Obwaldner Baudirektor Josef Hess. Die Aufhebung des Moratoriums bedeutet, dass in Obwalden wieder Bauland eingezont werden kann. «Wobei dazu gemäss Raumplanungsgesetz gewisse Nachweise erforderlich sind», schränkt Hess ein.
Sparsamer Umgang mit dem Boden
Konkret muss der Bedarf nachgewiesen werden. Einzonungen sind nur möglich, «wenn alle anderen eingezonten Gebiet überbaut sind und wenn es innerhalb der bereits bebauten Gebiete keine Möglichkeiten mehr gibt, diese besser zu nutzen», erklärt Baudirektor Hess. Das entspricht dem Fokus des Bundesgesetzes: Nämlich mit dem Boden sparsam umzugehen und wenn möglich nach innen zu verdichten.
In zwei Gemeinden erkennt der Bund zu grosse Bauzonen: In Lungern und Giswil. Baudirektor Josef Hess möchte aber Rückzonungen vermeiden. Es sollen dort Planungszonen entstehen, in denen man nicht bauen darf, «bis es diese Gebiete dann wirklich braucht».
Zweiter Schritt kommt erst noch
Dem Kanton geht jedenfalls die Arbeit mit dem Richtplan noch nicht aus. Der Bund verlangt, dass die Aspekte Natur und Landschaft, Landwirtschaft und Energie noch verstärkt werden müssen. Die weiteren Teile des Richtplans (Verkehr, Natur und Landschaft, Tourismus und Freizeit, weitere Raumnutzungen) wird der Bund in einem zweiten Schritt prüfen. Mit der Genehmigung des zweiten Teils rechnet der Regierungsrat im Herbst 2020.