Bewilligt hat der Landrat den Kredit mit 71 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen - dies unter dem Vorbehalt, dass der Doppelspurausbau vom Bund in den Ausbauschritt STEP 2030/35 aufgenommen wird.
Von den Investitionskosten von 126 Millionen Franken entfallen netto 85 Millionen auf eigentliche Doppelspur-Ausbauten samt Bahnhöfen und 32 Millionen Franken auf die Aufhebung von Bahnübergängen sowie 9,4 Millionen Franken auf die Mehrwertsteuer.
Die Baukosten für den Schienenteil soll der Bund ab 2020 zurückzahlen; die Vorfinanzierung trägt das Baselbiet allein.
Zinskosten extra
Für die Vorfinanzierung fallen zusätzlich 2,1 Millionen Franken Zinskosten an. Daran sollen sich die Kantone Jura und Solothurn mit 351'000 respektive 235'000 Franken beteiligen. Den baselstädtischen Anteil soll derweil Baselland übernehmen, weil der Stadtkanton mit der Vorfinanzierung des Herzstücks selber ein für den Landkanton wichtiges Grossprojekt stemmt.
Die SVP machte sich in der Landratsdebatte dafür stark, dass die Zinskosten unter dem Vorbehalt gesprochen werden, dass sich auch Jura und Solothurn daran beteiligen. Ein entsprechender Antrag scheiterte indes mit 58 zu 21 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die anderen Fraktionen wollten das «wichtige Projekt» nicht durch einen Vorbehalt gefährden, wie es hiess. Verabschiedet hat der Landrat mit seinem Beschluss indes den Auftrag an die Baselbieter Regierung, darauf hinzuwirken, dass sich Jura und Solothurn beteiligen.
Der Doppelspurausbau wird für einen zweiten Schnellzug zwischen Basel und Biel benötigt. Dieser soll ab Fahrplanwechsel Ende 2021 eingeführt werden. Gebaut werden soll gemäss Vorlage voraussichtlich ab der zweiten Hälfte 2019. Es werde von einer Bauzeit von rund 30 Monaten ausgegangen.