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Öffentlichkeitsgesetz Appenzell Innerrhoden will Akten öffnen

Bild von der Innerrhoder Landsgemeinde
Legende: Über das neue Öffentlichkeitsgesetz muss noch an der Landsgemeinde abgestimmt werden. zvg/Appenzellerland Tourismus

Der Kanton Appenzell Innerrhoden will das Öffentlichkeitsprinzip einführen, dies schlägt die Regierung vor. Darum geht es:

  • Auf den Nachweis eines besonderen Interesses für Akteneinsicht soll in Zukunft verzichtet werden.
  • Stattdessen müssen die Behörden begründen, wenn sie keine oder nur eine eingeschränkte Einsicht geben.
  • Das Gesetz ist bis Anfang Juli in der Vernehmlassung. Danach diskutiert der Grosse Rat darüber.
  • 2019 soll die Landsgemeinde darüber abstimmen.

Das Öffentlichkeitsprinzip würde nicht nur auf kantonaler Ebene, sondern auch für die Bezirke und Korporationen gelten.

Die meisten Kantone in der Schweiz haben ein Öffentlichkeitsgesetz, so auch die Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Glarus und Graubünden. Im Kanton Thurgau hat der Grosse Rat ein Öffentlichkeitsgesetz abgelehnt. Im März wurde jedoch eine Initiative eingereicht, die das Öffentlichkeitsprinzip in der Thurgauer Kantonsverfassung verankern will.

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