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Öffentlichkeitsgesetz Jahr eins: «Die Verwaltung wurde nicht überrannt»

  • In Graubünden gilt seit dem 1. November 2016 das Öffentlichkeitsprinzip.
  • Dokumente der kantonalen Verwaltung sind grundsätzlich öffentlich.
  • Seither gingen 35 Gesuche für die Einsicht in Dokumente ein.
  • Interessierte fragten nach Dokumenten zu Themen wie Olympia-Kandidatur, WEF, Spesen Grossratsmitglieder oder Raumplanung.
  • Sechs Gesuche wurden – Stand heute – abgelehnt.

Zu den Ablehnungsgründen zählten laut Walter Frizzoni, stellvertretender Kanzleidirektor, dass ein Verfahren noch läuft, die Meinungsbildung der Behörden beeinträchtigt sein könnte oder das nachgefragte Dokument überhaupt nicht existiert.

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Walter Frizzoni: Die Verwaltung wurde nicht von Einsichtsgesuchen überrannt. Die Zahl der Anfragen entsprach den Erwartungen aufgrund der Erfahrungen in anderen Kantonen. Das Öffentlichkeitsprinzip wurde genutzt, der Aufwand für die Verwaltung ist aber nicht explodiert.

Genau das war im Vorfeld die Befürchtung aus der Verwaltung.

Natürlich, das Gesetz war neu und ungewohnt. Im Hinterkopf waren vielleicht Beispiele des Bundes, der gewichtige Geschäfte bearbeitet und der damit verbundenen Medienberichterstattung. Auf kantonaler Ebene haben wir bis jetzt positive Erfahrungen mit dem Gesetz gesammelt.

Öffentlichkeitsprinzip

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Seit dem 1. November 2016 hat Graubünden ein Öffentlichkeitsgesetz. Dokumente der kantonalen Verwaltung sind grundsätzlich öffentlich. Wer ein Dokument einsehen möchte, kann dies mit einem einfachen Mail machen ( Informationen )

SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30; habs

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