Läden in der unteren Berner Altstadt dürfen auch an Sonntagen öffnen. Der Grosse Rat des Kantons Bern hat einer entsprechenden Gesetzesänderung mit 77 gegen 64 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt.
Der Auftrag für die Gesetzesänderung ging auf eine vom Rat 2015 überwiesene FDP-Motion zurück. Der Liberalisierungsvorschlag kam in der Vernehmlassung allerdings nicht gut an. Sowohl die Berner Stadtregierung wie auch die Gewerbevereinigung Berncity stellten sich dagegen.
Nur für Familienbetriebe
Das Parlament wollte trotzdem an der Sonderregelung festhalten. FDP-Grossrat Adrian Haas betonte, dass von dieser «leichten Flexibilisierung» vor allem kleine Familienbetriebe profitierten, da das eidgenössische Arbeitsgesetz die Beschäftigung von Angestellten an Sonntagen ohnehin verbiete.
Um den Skeptikern entgegenzukommen, schlugen die Liberalisierungsbefürworter eine Übergangsbestimmung im Gesetz vor. Demnach sollen die Erfahrungen nach vier Jahren überprüft werden. Dann soll das Parlament entscheiden, ob die Sonderregelung wieder aufgehoben wird oder unbefristet weiter gelten soll. Diesem «Kompromiss» stimmte das Parlament mit 113 gegen 33 Stimmen zu.