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Gruppenbild des Gemeinderat von Ebikon: Vier Männer und eine Frau.
Legende: Von links nach rechts: Hans Peter Bienz, Daniel Gasser, Susanne Troesch-Portmann, Andreas Michel, Ruedi Mazenauer. ebikon.ch

Ohne Information Der Gemeinderat von Ebikon erhöht sich seine Pensen

Die SVP, die selber nicht im Gemeinderat vertreten ist, findet das störend und überlegt sich eine Initiative zu starten.

Die Gemeinderatsmitglieder von Ebikon bekommen seit dem 1. April mehr Geld für ihre Arbeit. Das heisst sie haben sich selber die Arbeitspensen erhöht, wie die Luzerner Zeitung am Mittwoch schreibt. Diese Pensenerhöhungen von zehn bis fünfzehn Prozent wurden nie öffentlich kommuniziert und haben Mehrkosten von knapp 90'000 Franken zur Folge.

SVP ist mit der Erhöhung nicht einverstanden

Das sorgt in Ebikon nun für Misstöne. Die SVP, die selber nicht im Gemeinderat vertreten ist, äussert sich in einer Medienmitteilung kritisch zur Erhöhung. Der Gemeinderat habe die entsprechende Regelung angepasst, ohne die Bevölkerung zu informieren.

Das gehe nicht, sagt Stefan Bühler, Präsident der SVP Ebikon, der Gemeinderat könne nicht in Eigenregie die Pensen erhöhen. «Wir hätten erwartet, dass der Gemeinderat diesen Schritt zumindest mit den Parteien oder den Kommissionen abgesprochen hätte», so Bühler.

Gemeindepräsident wehrt sich

Es habe sehr wohl eine Diskussion rund um die Pensenerhöhung gegeben, sagt Gemeindepräsident Daniel Gasser – und zwar mit der Controlling-Kommission der Gemeinde. «Diese Diskussion ist aber noch nicht abgeschlossen, deshalb haben wir die Bevölkerung auch noch nicht informiert.»

Trotzdem hat der Gemeinderat die Pensen auf Anfang April erhöht – obwohl die Diskussion mit der Controlling-Kommission noch nicht abgeschlossen ist. Das liege daran, dass die Arbeitszeit einfach nicht für alle Aufgaben ausgereicht habe, sagt Gasser. «Ausserdem ist der Gemeinderat dazu befugt die Pensen zu erhöhen».

Mit dieser Antwort ist die SVP nicht zufrieden. Man diskutiere nun darüber, eine Gemeindeinitiative zu lancieren, entweder für die Deckelung der Pensen oder für die Mitbestimmung der Bevölkerung bei den Pensen.

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