Die Gemeinde Scuol hatte für die Pro-Olympia-Kampagne der Dachorganisationen der Bündner Wirtschaft 1000 Franken gespendet. Der Beschwerdeführer, eine Einzelperson aus Scuol, verlangte, dass die Spende unterbunden oder rückerstattet wird. Das hat die Regierung nun abgelehnt.
Der dritte Fall
Es ist bereits die dritte Beschwerde zum Einsatz öffentlicher Gelder im Abstimmungskampf, die von der Regierung behandelt und abgelehnt wurde. Abgewiesen wurden Beschwerden gegen das Verhalten der Gemeinden Arosa und St. Moritz. Diese wollten die Kampagne mit je 20'000 Franken unterstützen.
In allen drei Fällen verweist die Kantonsregierung auf bundesgerichtliche Praxis. Gemeinden können sich demnach dann in einem kantonalen Abstimmungskampf engagieren, wenn sie und deren Stimmbürger am Ausgang der Abstimmung ein «besonderes Interesse» haben, das zudem jenes anderer «Gemeinden bei weitem übersteigt».
Im Fall von Arosa und St. Moritz sah die Regierung die besondere Betroffenheit gegeben, da beide Kommunen in der aktuellen Olympia-Kandidatur als Austragungsorte und St. Moritz zudem als mögliche Host City vorgesehen sind.
Kleiner Betrag mit kleiner Auswirkung
Im Fall von Scuol schrieb die Regierung hingegen, es «könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Gemeinde von der Abstimmung in besonderer Weise betroffen werde». Schliesslich sei Scuol eine Destination mit beachtlicher Tourismus-Infrastruktur. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für die Gemeinde sei erheblich. Es müsse indessen «nicht abschliessend geklärt werden», ob Scuol nun wie von der Rechtssprechung verlangt, ein weit überdurchschnittliches Interesse an den Spielen habe oder nicht, stellte die Regierung fest.
Der Grund für diese Haltung liege in der Höhe der Spendensumme, erklärte Claudio Riesen, Direktor der Standeskanzlei, auf Anfrage. Angesichts des kleinen Betrages von 1000 Franken sei eine Verfälschung der Abstimmung vom kommenden Sonntag sicher nicht gegeben.
Beschwerde wird weitergezogen
Der Beschwerdeführer hat angekündigt, den Entscheid nicht zu akzeptieren und die Beschwerde an die nächste Instanz weiterzuziehen. Der Entscheid widerspreche klar der Rechtssprechung. Scuol werde im Olympia-Konzept nicht mal erwähnt und habe daher kein grösseres Interesse an den Spielen als andere Gemeinden.
Der Argumentation der Regierung folgend, dürften sämtliche Tourismusgemeinden Gelder für die Abstimmungskampagne sprechen, teilte der Beschwerdeführer mit. Das sei keinesfalls eine korrekte Auslegung der Rechtsprechung und das Vorgehen somit gesetzeswidrig.