- Personen, die vor dem Jahr 1981 Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen wurden, sollen finanziell entschädigt werden. Der Bund hat dafür 300 Millionen Franken bereitgestellt.
- Alle Opfer sollen einen Beitrag in derselben Höhe erhalten. Je nach Anzahl der Gesuche soll dieser zwischen 20'000 und 25'000 Franken pro Person betragen.
- Appenzell-Innerrhoden hat als erster Kanton einen zusätzlichen, einmaligen Beitrag von 200'000 Franken an den eidgenössischen Solidaritätsfonds gsprochen.
- Auch der Kanton St. Gallen will den Fonds unterstützen. Dreimal 300'000 Franken verteilt auf die Jahre 2018 - 2020 will die Regierung dafür einsetzen. Entscheiden wird der Kantonsrat.
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Opferhilfe Zwangsmassnahmen St. Gallen unterstützt Verdingkinder
SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz, 12:03 Uhr; trap