Nach früherem Recht erhielten Angestellte des Kantons St. Gallen während ihrer Laufbahn bis zu sieben Monatslöhne als Treueprämie. Vor 10 Jahren kürzte der Kantonsrat zu Sparzwecken diese Prämien auf zwei Monatslöhne zusammen. Bei der Einführung der neuen Regelung gab es für die Betroffenen eine Übergangslösung, welche vom Verwaltungsgericht als unrechtmässig taxiert wurde.
Zahlungen erfolgen schon bald
Die Regierung habe von einem Weiterzug an das Bundesgericht abgesehen, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei, und habe das Finanzdepartement mit den Abklärung für eine neue Regelung beauftragt. Aufgrund dieser Abklärungen hat die Regierung jetzt entschieden, dass in den nächsten Wochen den rund 1'700 Mitarbeitenden die Nachzahlung ausgerichtet wird. Dies dürfte den Kanton rund 2 Millionen Franken kosten, wie der Leiter des Personalamtes, Primus Schlegel, gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» auf SRF1 sagt.
Zuerst werden die Nachzahlungen an alle Mitarbeitenden ausgerichtet, welche noch im Staatsdienst stehen. Die restlichen rund 40 Prozent werden zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt.
Zur Deckung der Kosten wurde bereits zulasten der Staatsrechnung 2013 eine Rückstellung in der Höhe von 2 Millionen Franken gebildet.