Das Gericht sprach den seinerzeit alkoholkranken und bei der Brandlegung sturzbetrunkenen Hilfsgärtner der mehrfachen eventualvorsätzlichen versuchten Tötung, der Brandstiftung, der mehrfachen Tierquälerei und weiterer Delikte schuldig. Beim Strafmass blieb es leicht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft.
Grosser Sachschaden
Diese hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren beantragt, während die Verteidigung des geständigen Brandstifters eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen Körperverletzung gefordert hatte. Ihr Mandant habe einen Teppich im Haus im Affekt angezündet; er habe niemanden schädigen wollen.
Der Brandstifter muss sich gemäss dem veröffentlichten, noch nicht rechtskräftigen Urteil, während der Freiheitsstrafe einer ambulanten Suchttherapie unterziehen. Zudem muss er für Sachschaden von über einer halben Million Franken aufkommen. Hinzu kommen Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen sowie die Verfahrenskosten.
Haus in Schutt und Asche
Der Mann hatte am Abend des Stephanstags 2012 mit 2,6 Promille Alkohol im Blut an seinem ehemaligen Wohnort einen Teppich mit Benzin übergossen und angezündet. Es gab einen Knall und das Feuer griff rasch vom Teppich auf Wände und Böden des Holzhauses über.
Die Hausbewohner wurden durch die Explosion des Benzins aus dem Schlaf geschreckt. Das Ehepaar, das im Erdgeschoss lebte, konnte sich und seine drei Kinder unverletzt in Sicherheit bringen.
Das Paar im Obergeschoss hatte weniger Glück. Die Frau erlitt schwere Verbrennungen, ihr Mann hatte eine Rauchgasvergiftung und Verbrennungen. Die im Dachgeschoss lebende Frau rettete sich mit einem Sprung auf den Balkon im ersten Stock vor den Flammen.
Fünf Haustiere verendeten in den Flammen. Das alte Haus brannte vollständig aus und musste abgerissen werden.