Der Mann hatte seine Frau mit dem Auto überfahren und anschliessend mit einer Eisenstange erschlagen. Die Tatausführung und die Beweggründe qualifizierte das Kantonsgericht St. Gallen als besonders verwerflich, wie es in einer Mitteilung heisst.
In Ehre verletzt
Der 47-Jährige hatte gegen ein Urteil des Kreisgerichts St. Gallen vom Mai 2013 Berufung eingelegt. Dies hatte ihn wegen Mordes, Drohung, Nötigung und einfacher Körperverletzung zu 19 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Vor dem Kantonsgericht beantragte der Verteidiger eine Reduktion der Freiheitsstrafe auf 10 Jahre. Der Angeschuldigte sagte vor dem Kantonsgericht, er sei in seiner Ehre verletzt worden, weil seine Frau eine Beziehung mit einem anderen Mann eingegangen sei. Der Staatsanwalt sagte zu diesem Punkt, die Frau habe ihren Mann nicht grundlos verlassen. Sie habe unter ihm gelitten und sei immer wieder mit dem Tod bedroht worden.
Überfahren und erschlagen
Der Mann war seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau am 8. November 2011 dem Arbeitsweg mit dem Auto gefolgt. Auf der Sittertalstrasse überfuhr er mit seinem Wagen seine Frau von hinten. Als sie verletzt am Boden lag, holte er einen Schraubenschlüssel aus dem Kofferraum und schlug seiner Frau mehrmals gezielt auf den Kopf.