Jährlich kann der Kanton Thurgau 14 Millionen Franken aus den Erträgen der Landeslotterie für gemeinnützige und kulturelle Zwecke verwenden. Bis jetzt darf die Regierung über diesen Betrag selbständig verfügen - ohne das Parlament zu fragen. Das soll sich ändern. Ab einer Höhe von drei Millionen Franken soll künftig das Parlament mitbestimmen können - so lautet der Vorschlag der Regierung.
Eine Gruppe verschiedener Parlamentarier wollte die Limite deutlich tiefer ansetzen. Sie verlangte, dass die Regierung nur bis zu 100'000 Franken aus dem Lotterie- und Sportfonds verwenden darf.
Bis im September können Verbände und Parteien nun zu den Vorschlägen der Regierung Stellung nehmen.