Im Normalfall müssen die Abstimmungsvorlagen spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin bei den Stimmbürgern im Briefkasten liegen. Es gibt jedoch Ausnahmen: «Bei einem gleichzeitig stattfindenden zweiten Wahlgang der gleichen Ebene, was am 15. November mit dem zweiten Wahlgang für den zweiten Sitz des Ständerates und den kantonalen Volksabstimmungen der Fall ist, beträgt die amtliche Zustellfrist nur 10 Tage», heisst es auf Anfrage beim Dienst für politische Rechte.
Das heisst: Für die Stimmbürger bleibt zwar nicht mehr viel Zeit bis zum Abstimmungstermin, es ist aber alles rechtens. Denn, so Marisa Hämmerle, Leiterin Dienst für politische Rechte, bis zum 23. Oktober hätten die Anwärter für den zweiten Sitz im Ständerat Zeit gehabt, sich zu melden. «Danach haben wir den Auftrag zum Druck erteilt. Unser Zeitrahmen war ebenfalls eng.»
Der Postversand erfolgt laufend seit dem 27. Oktober. Spätestens am 5. November sollten die Abstimmungsunterlagen bei allen Stimmbürgern eingetroffen sein, versichert Hämmerle.