Im Strassenverkehrsgesetz steht, dass Velofahrer, die den Verkehr mehrmals gefährden oder in angetrunkenem Zustand fahren, ein Fahverbot erhalten können. Der Promille-Richtwert ist dabei Sache der Kantone. St. Gallen hat seinen Wert auf 0,8 Promillie gesenkt. Man wolle die Handhabung an andere Kanton anpassen, wie es auf Anfrgae beim Strassenverkehrsamt heisst.
Ein Velofahrverbot wird nur in Einzelfällen ausgesprochen, so geschehen in fünf Fällen im Kanton St. Gallen. Ein Fahrverbot sei ein Warnschuss an den Lenker, man wolle ihn nicht zu hart mit ihm ins Gericht und ihm gleich ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge erteilen, von daher sei das Autofahren nach wie vor erlaubt, sagt Georges Burger, Leiter des Strassenverkehrsamtes des Kanton St. Gallens. Trotzdem wolle man ein Zeichen setzen.
Keine Kontrolle von Velofahrern
Bis ein Fahrverbot erteilt wird, muss einiges geschehen. Erst wenn die Polizei involviert ist und ein Protokoll erstellt werden muss, erst dann wird das Strassenverkehrsamt über den Fall informiert. Insofern muss ein Unfall vorliegen oder der Velofahrer angezeigt werden. Die Kantonspolizei St. Gallen wird von sich aus nicht Velofahrer auf ihre Alkoholwerte kontrollieren, heisst es auf Anfrage vom «Regionaljournal Ostschweiz».
Im Kanton Thurgau gilt der Richtwert 1,6 Promille. Wer mit diesem Wert erwischt wird, muss mit Sanktionen rechnen. Im Kanton Graubünden wird abgewogen, falls ein Velofahrer in einen Unfall verwickelt ist, so könne schon ein Fahrverbot ab 0,8 Promille ausgesprchen werden. Es hänge vom Vergehen ab.