Die Standeskommission hiess einen Rekurs gut, wie der Kanton am Mittwoch mitteilte. Sie präzisierte damit ein Baugesuch, das die Innerrhoder Behörden für die umgebaute Alphütte nachträglich bewilligt hatte. Darin hiess es, die Alphütte dürfe nicht für die Gastronomie genutzt werden.
Dagegen erhob eine Person Rekurs und verlangte, dass jede gewerbliche Nutzung der Hütte zu verbieten sei. Dem folgte die Standeskommission.
In einem Gebäude ausserhalb der Bauzone könne die Beherbergung und Bewirtung von Gästen nur als Nebenerwerb einer landwirtschaftlichen Nutzung bewilligt werden.
Weil die Alphütte nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werde, komme eine gewerbliche Nutzung generell nicht in Frage, schreibt die Standeskommission. Wo sich die Alphütte genau befindet, wollte der Ratsschreiber auf Anfrage nicht sagen.