Die Abstimmung über den Verkauf der Parzelle an den Bund hätte bereits am 5. Juni stattfinden sollen. Weil es noch keine Vereinbarung über den Betrieb des geplanten Asylzentrums gab, hatte der Stadtrat die Abstimmung im April auf unbestimmte Zeit verschoben.
Nun seien die Verhandlungen mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und dem Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen abgeschlossen, teilte der Stadtrat von Altstätten mit.
Eine Vereinbarung über die Nutzung und den Betrieb des Bundesasylzentrums liege vor. In die Verhandlungen involviert war auch eine vom Stadtrat eingesetzte Begleitgruppe, welcher Anwohner, Vertreter benachbarter Gewerbebetriebe, Politiker und Behörden angehören.
Bürger wollen Asylzentrum verhindern
Der Abstimmungstermin wurde auf den 27. November festgelegt. Gleichzeitig wird über eine Teilzonenplanänderung abgestimmt. Eine Gruppe von Bürgern hatte das Referendum gegen die Einzonung des Landwirtschaftslandes ergriffen. Diese ist jedoch Voraussetzung für den Bau des geplanten Bundesasylzentrum mit 390 Plätzen.
Über den Verkauf des Grundstücks für gut sechs Millionen Franken hatte sich Altstätten bereits vor einem Jahr mit dem Bund geeinigt. Es liegt neben dem Regionalgefängnis, rund drei Kilometer ausserhalb des Zentrums. Das neue Bundesasylzentrum soll das heutige Empfangs- und Verfahrenszentrums (EVZ) ersetzen, das mitten in einem Wohngebiet liegt. Im bisherigen EVZ hat es 180 Plätze.