«X.Y wird des mehrfachen gewerbsmässigen Betruges, der mehrfachen Urkundenfälschung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der Anstiftung dazu, der Misswirtschaft, der Unterlassung der Buchführung, der Fälschung und Ausweisen...»
Dies ist nur ein Ausschnitt aus dem Urteilsauszug, welcher in der Zeitung publiziert wurde. Beim Verurteilten handelt es sich um einen Wirtschaftskriminellen aus dem Kanton St.Gallen. Er wurde für seine Delikte zu fünf Jahren Haft verurteilt. Daneben bekam er ein beschränktes Berufsverbot. Die Urteilspublikation war eine weitere Massnahme, welche das Kreisgericht Rheintal anordnete.
Insgesamt wurde der Mann wegen über 250 Sachverhalten angeklagt. Seine Anklageschrift umfasst über 190 Seiten. Der Mann hat unter Anrechnung seiner beiden Untersuchungshaften sowie des vorzeitigen Strafvollzugs zwei Drittel der Hafstrafe verbüsst. Er ist seit kurzem wieder auf freiem Fuss.