Im Januar 2014 hat der Bundesrat die Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei angepasst und die Verwendung von Widerhaken neu geregelt. Dies ermöglicht es den Kantonen, für die Fischerei in Seen und Stauhaltungen Widerhaken zu erlauben.
Grundsätzlich basieren die fischereirechtlichen Bestimmungen am Untersee auf der Unterseefischereiordnung, einem Vertrag zwischen der Schweiz und dem Land Baden-Württemberg. Diese garantiert einheitliche, gemeinsame Bestimmungen für deutsche und thurgauische Anglerinnen und Angler.
Aufgrund der bisherigen schweizerischen Tierschutzverordnung war für Schweizer Fischer am Untersee die Verwendung von Widerhaken auf die sogenannte Hegenen- und Schleppangelfischerei beschränkt. Bei weiteren Fangmethoden wie Angeln mit Köder- oder Spinnfischen durften nur deutsche Anglerinnen und Angler Widerhaken verwenden. Dies führte zu einer Ungleichbehandlung.
Die Verordnung tritt nach der Genehmigung durch den Bund in Kraft.