Auf der Rechnung des Kantons St. Gallen an die Gemeinde Amden fehlte die Rechtsmittelbelehrung. Amden reagierte innerhalb der üblichen Frist von 14 Tagen und reichte den Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission des Kantons ein. Dort liegt nun der Rekurs. Die VRK ist zwar für Baukosten zuständig, da es sich im besonderen Fall aber um Projektierungkosten geht, muss nun zuerst entschieden werden, ob die VRK entscheiden darf. Dafür müssen beide Parteien einverstanden sein. Mit einem Entscheid im Fall Amden ist im September zu rechnen.
Der Hintergrund
Die Idee für eine Verkehrsberuhigung entstand im Nachbarort Weesen. Der Kanton erstellte darauf ein Verkehrskonzept. Darin war vorgesehen, dass es schon im Gemeindeteil von Amden Sinn machen würde, eine Verkehrsinsel zu bauen. Von diesem Vorschlag wollte der Gemeinderat Amden allerdings nichts wissen. Die Mittelinsel sei zu teuer und würde nicht die gewünschte Wirkung bringen, so der Gemeindepräsident Urs Roth. Das Projekt wurde nicht weiter verfolgt. Kosten für die Projektierung sind allerdings entstanden. Nun ist die Frage, wer diese bezahlt.