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Gefängniszelle mit Bett und Schrank
Legende: Die Anti-Folter-Kommission kritisiert die Gefängniszellen im Bitzi. Sie seien im geschlossenen Vollzug zu eng. Keystone

Ostschweiz Anti-Folter-Kommission kritisiert Ostschweizer Massnahmenzentren

Zu wenig Platz für die Häfltlinge, zu strikte Besuchsregelungen: Die Anti-Folter-Kommission hat die Massnahmenzentren Bitzi im Kanton St. Gallen und Kalchrain im Kanton Thurgau besucht. Trotz Kritik wird sich in Zukunft wenig ändern.

Jedes Jahr stattet die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) einzelnen Gefängnissen und Massnahmenvollzugsanstalten in der Schweiz einen Besucht ab. Im vergangenen Jahr nahm sie die beiden Massnahmenzentren Bitzi und Kalrchrain genauer unter die Lupe.

Lob und Kritik

Das Massnahmenzentrum Bitzi im Kanton St. Gallen verfügt über 52 Plätze. Im Bitzi sind Straftäter untergebracht, die zu therapeutischen Massnahmen verurteilt wurden. Ziel ist die Reintegration in die Gesellschaft. Dieses Modell lobt die Anti-Folter-Kommission. Gleichzeitig kritisiert sie aber, dass sich das Angebot nur an deutschsprachige Personen richtet.

Sie seien sich dessen bewusst, sagt Joe Keel, Leiter Justizvollzug des Kantons St. Gallen gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von SRF 1. Daran lasse sich aber nichts ändern, da es diese Art von Fachleuten in der Schweiz nicht gebe und es schlicht und einfach zu teuer wäre. Ein weiterer Kritikpunkt sind die zu engen Gefängniszellen im geschlossenen Vollzug. Keel dazu: «Es läuft ein Projekt zur Überprüfung der Infrastruktur.»

Zu restriktive Besuchsregelung

Das Massnahmenzentrum Kalchrain im Kanton Thurgau verfügt in der geschlossenen Abteilung über 55 Plätze für männliche Jugendliche und junge Erwachsene. Zudem gibt es eine Suchtabteilung und eine offenere Abteilung. Ähnlich wie im Bitzi ist auch im Kalchrain das Ziel die Wiedereingliederung der jungen Männer in die Gesellschaft.

Die Kommission begrüsst den psychotherapeutischen Ansatz. Wenig Verständnis zeigt sie aber für die nach ihrer Meinung zu restriktive Besuchsregelung. Sie empfiehlt eine Überprüfung. Der Kanton Thurgau wird eine solche jedoch nicht vornehmen, wie Stefan Felber, Generalsekretär des Thurgauer Justizdepartemens, auf Anfrage sagt. «Unsere Besuchsregelung erachten wir als sinnvoll. Sie hat sich bewährt.»

Hingegen sei der Kanton daran mit dem Hochbauamt die ebenfalls kritisierte Einrichtung der Turnhalle zu überprüfen, so Felber.

Kritik ernst nehmen

Die Kantone sind nicht verpflichtet den Weisungen der Anti-Folter-Kommission Folge zu leisten. Man nehme die Kritik jedoch ernst und ergreife dort, wo es als nötig erachtet werde, entsprechende Massnahmen, heisst es sowohl in St. Gallen als auch im Thurgau.

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