Zum zweiten und letzten Mal hat das Kantonsparlament in Appenzell Ausserrhoden über das Hundgesetz beraten. Der Rat trat mit 30 zu 27 Stimmen auf das Gesetz ein und beriet über die Deitails. Vorgängig hatte die Regierung die Vorlage in umstrittenen Punkten angepasst. So gibt es keine Leinenpflicht für Hunde am Waldrand und im Wald. Und für sogenannte Nutzhunde (Blindenhunde und Herdenschutzhunde) bezahlt der Halter keine Hundesteuer.
Ob der Kantonsrat das letzte Wort gesprochen hat, ist offen. Die Gegner drohen mit dem Referendum.