Worum geht es? Die Geschichte beginnt 1969. Damals schlossen der Kanton Appenzell Ausserrhoden und der Grosse Rat von Appenzell Innerrhoden ein Konkordat über die Rechte der evangelisch-reformierten Bevölkerung. Die Landeskirche beider Appenzell ist nun zuständig. Weil die Ausserrhoder Regierung Kirche und Staat strikt trennt, die Innerrhoder Regierung aber weiter mitreden will, musste ein neuer Vertrag aufgesetzt werden.
Der neue Vertrag
- In Appenzell Innerrhoden gilt weiterhin Stimmrechtsalter 18, in der Ausserrhoder Kirche 16. Grund dafür sind die unterschiedlichen Gesetze auf die man Rücksicht nehmen will, heisst es im Vertrag, den die Herbst-Synode am Montag genehmigte.
- Die Kirchensteuer ist vor allem für die Exklave Oberegg AI relevant. Weil einige evangelisch-reformierte Oberegger die Kirche im St.Galler Rheintal besuchen, können sie neu auch dort abstimmen und Kirchsteuern zahlen.
Es betrifft eigentlich nur wenige Leute.
So gehts weiter: Das Kirchenparlament beider Appenzell hat den neuen Vertrag am Montag bewilligt. Nun müssen noch das Innerrhoder Kantonsparlament und das St. Galler Kirchenparlament entscheiden.