Einschätzungen aus dem Kantonsrat
Kassier sein in einem Sportverein oder einem Jodelchörli sei nach wie vor möglich, so Regierungsrätin Marianne Koller. Es sei im Ermessen des einzelnen Mitglieds zu entscheiden wie viel Zeit man noch für anderes aufwendet und dies müsse man halt ziemlich schlank halten. Denn im neuen Gesetz steht, ein Regierungsrat stelle seine Arbeitskraft und seine Arbeitszeit vollumfänglich dem Regierungsamt zur Verfügung. Sprich beispielsweise diverse Halbtages-Sitzungen für Stiftungen würden diesen Artikel verletzen.
Regierungsmitglieder dürfen keine Aufgaben mehr übernehmen, die mit der Stellung des Amts nicht vereinbar sind. So sind andere Erwerbstätigkeiten ebenso verboten wie Verwaltungsratsmandate mit wirtschaftlicher Zwecksetzung oder Mandate als National- und Ständerat, sofern die Betreffenden nicht auf Ende des Amtsjahrs zurücktreten.
Doch wie viel Zeit, ist zu viel Zeit, fragte SVP-Präsident Edgar Bischof vor dem Ausserrhoder Kantonsrat. Es könne nicht sein, dass man jegliche Engagements in der Privatwirtschaft verbiete weil es dort um Geld gehe und man weiterhin in anderen Bereichen schalten und walten könne. Denn der Zeitaufwand sei neu auch ein Kriterium.
Im Zweifelsfall entscheiden die anderen Regierungsratsmitglieder darüber, ob ein Regierungsrat eine Aufgabe übernehmen darf oder nicht. Der Entscheid der anderen Regierungsmitglieder ist endgültig.
Interessenbindungen offen legen
In Zukunft gibt ein Register Auskunft über Beteiligungen der Regierungsmitglieder an Unternehmungen des privaten Rechts, wenn sie mindestens 30 Prozent des Kapitals oder Stimmrechts betragen.
Tätigkeiten für gemeinnützige Stiftungen und Organisationen sowie Mitgliedschaften in kommunalen, kantonalen und internationalen Interessengruppen müssen offengelegt werden, ebenso wie die Vertretungen des Kantons in Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts.