Mit einem Verteilschlüssel wird klar geregelt, wieviele Plätze für Asylsuchende eine Gemeinde zur Verfügung stellen muss. Weil aber 42 Thurgauer Gemeinden keine oder gemäss der Berechnung zu wenige Flüchtlinge aufgenommen hatten, griff das Sozialamt durch. Es forderte alle betroffenen Gemeinden auf, ihrer Pflicht nachzukommen. Ansonsten drohte das Amt mit einer Zuweisung.
Soweit sei es allerdings nicht gekommen, sagt Florentina Wohnlich, Leiterin des Thurgauer Sozialamtes gegenüber Radio SRF. Alle Verantwortlichen hätten Verständnis für die Massnahme gezeigt.
Grund für den Aufruf war die Zunahme der Flüchtlinge. Im Frühling habe der Bund dem Kanton Thurgau etwa zehn Asylsuchende pro Monat zugewiesen. Inzwischen seien es 60 bis 70. Die Gemeinden müssten daher damit rechnen, dass sie künftig noch mehr Flüchtlingen einen Platz anbieten müssten.