Das KuGl wolle ein lebhaftes kulturelles Zentrum bleiben. Das teilte die Geschäftsleitung des Kulturlokals mit. Sie kritisiert, dass das Departement des Innern in seinem Entscheid einzig auf die nicht gegebene Zonenkonformität des Lokals eingehe, ohne eine Neubeurteilung der Situation vorzunehmen. Dabei hätten die KuGl-Verantwortlichen den Lärmschutz beim Eingang verbessert.
Das KuGl am Güterbahnhof sei ein wichtiger und eigenständiger Teil des städtischen Kulturangebots, hiess es im Communiqué der Stadt. Der Fortbestand des KuGl sei aber wegen rechtlicher Interventionen eines Nachbarn gefährdet. Der Rechtsstreit dauert nun schon Jahre. Die Stadt schrieb, sie habe das KuGl dabei stets unterstützt.
Verwaltungsgericht zum Zweiten
Das Verwaltungsgericht St. Gallen hatte im März 2010 dem KuGl die Bewilligung entzogen und damit dem Anwohner Recht gegeben, der sich gegen Partys und Konzerte an Wochenenden bis 5 Uhr gewehrt hatte. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass ein Betrieb dieser Grösse mit drei Nächten über das ganze Jahr mit aufgehobener Schliessungszeit in der Wohn-Gewerbe-Zone nicht zonenkonform sei.
Daraufhin fanden Gespräche mit der Stadt und den Verantwortlichen des KuGl statt. Für erweiterte Öffnungszeiten muss das KuGl auf den Lärmschutz verbessern. Dafür reichte das Lokal ein Baugesuch ein. Gegenüber dem vom Verwaltungsgericht als nicht zonenkonform angesehenen Betriebskonzept sieht das neue Baugesuch eine Reduktion der Betriebszeiten, Lärmschutzmassnahmen im Eingangsbereich und ein erweitertes Sicherheitskonzept vor. Die Stadt bewilligte im Juni 2011 das Baugesuch. Gegen dieses reichte der Anwohner Rekurs ein.