Es gibt Häuser, die können von ihren Bewohnern nur erreicht werden, wenn sie über über fremden Grund fahren. In einem solchen Fall wird im Grundbuch geregelt, dass diese Bewohner jederzeit die Strasse des Nachbarn benutzen dürfen.
«Wenn wir immer näher zusammen rücken, wird der Freiraum jedes einzelnen kleiner und die Toleranz nimmt tendenziell auch ab. Deshalb sind manchmal Regelungen nötig, die man früher nicht gemacht hätte», sagt Michael Lerch. Er ist Grundbuchverwalter des Kreises Frauenfeld.
Als Beispiel nennt er einen Kinderspielplatz, der im Innenhof von Wohnblöcken mit Eigentumswohnungen liegt. «Jeder, der diese Wohnung kauft, sieht im Grundbuchamt, dass es ein Emissionsrecht gibt und er den Lärm der Kinder zu dulden hat.»
Für das Grundbuchamt gibt es dadurch vermehrten Arbeitsaufwand. Auch seien die Probleme teilweise komplexer. Für Michael Lerch ist diese Situation aber nicht nur ein Nachteil: «Mir gefällt es, wenn eine völlig verschachtelte Überbauung auftaucht, bei der man erst denkt, man hätte keine Chance. Und wenn man beginnt genauer hinzusehen, sieht man doch Lösungsansätze.»